
Holzstich:
“Das Lehnsgericht zu Einsiedel im Jahre 1837.”
Es befand sich in der Hauptstraße 76.
(Vorlage: Jürgen Schuhmann)

Das Hauptgebäude des Lehngerichts in einer Aufnahme nach 1909. Es handelt sich dabei um das auf dem oberen Holzstich ganz rechts dargestellte Gebäude. Nachdem die Lehngerichtsbarkeit nicht mehr ausgeübt wurde, richtete man ab 1868 in dem Hause Hauptstraße 76 eine Apotheke ein. Die restlichen Gebäude, welche sich auf dem heutigen Standplatz der Sparkasse befunden haben, sind verschwunden. Wer kann dazu Auskunft geben?
Am 5. März 1945 wurde auch dieses Gebäude beim Bombenangriff zerstört. Damit verschwand der letzte Zeuge der ehemaligen “Gräflich Einsiedelschen Gerichtsbarkeit”.

An gleicher Stelle wurde nach dem 2. Weltkrieg erneut die Einsiedler Apotheke errichtet.
Foto vom 23. November 2004.
Hintergrundwissen Lehngericht:
Auch „Lehnsgericht“. Es handelte sich um ein vom Lehnsherrn oder dessen Vertreter und von den Lehnsgenossen (eine Art Schöffen) besetztes Gericht, welches über Lehnsangelegenheiten und zwischen den Lehnsparteien zu richten hatte. Derartige Gerichte gab es fast in jeden Dorf. Es lohnt sich hier, noch etwas detaillierter zu werden...
"Lehen" hängt als sprachlicher Ausdruck mit "leihen" zusammen und man versteht darunter ein sehr weit ausgedehntes Nutzungsrecht an einer fremden Sache. Es war eines vom Lehnsherrn (Senior) an einen Lehnsmann (Vasallen) gegen Dienst und Treue verliehenes Gut, und zwar mit Nutzungs-, nicht mit Eigentumsrecht. Das Lehen bestand meistens aus einen Grundbesitz, konnte aber auch aus Ämtern oder sogar großen Herrschaftsbezirken bestehen und ebenso nutzbare Rechte oder Einkünfte (Zölle usw.) einschließen. In den meisten Fällen verpflichtete das Lehen den Vasallen zum Kriegsdienst und den Lehnsherrn zum Schutze des Lehnsmannes.
Starb eine der beiden Parteien, griff das „Heimfallrecht“, d.h. das Lehen fiel an den Lehnsherrn bzw. dessen Erben zurück. Später wurden die Lehen erblich und konnten auch vom Vasallen nochmals weiter verliehen werden (Afterlehen).
Obwohl die Lehngerichte schon seit vielen, vielen Jahrzehnten nicht mehr tagen, ist der Name noch immer ein Begriff. Viele Gebäude der unterschiedlichsten Arten werden noch heute im Zusammenhang mit ihrer früheren Nutzung „Lehngericht“ genannt.
