

Die Hausnr. 95 in einer Aufnahme von 1982 (links). Zu dieser Zeit befand sich in dem Haus noch die “Freiwillige Feuerwehr”.
Ursprünglich handelt es sich bei diesem Gebäude um den Pferdestall des ehemaligen “Gasthofes Einsiedel”. Der zunehmenden Motorisierung im “Dritten Reiche” geschuldet, stellte der Besitzer des Gasthofes 1936 einen Bauantrag zum Umbau des Pferdestalls in eine Garage, um die gasthofeigenen Fahrzeuges unterzustellen. Nachdem der “Gasthof Einsiedel” am 5. März 1945 im Bombenhagel untergegangen war, erfolgte als eine der ersten Baumaßnahmen der Gemeinde der Umbau des Pferdestalls respektive Garage zu einem Depot für die Einsiedler Feuerwehr. Für weitere Daten siehe ebenda.
Man beachte aber hier die beiden Fahnenmasten links und rechts des Vorplatzes; vorschriftsmäßig sind auf Grund eines Feiertages oder Ereignisses zwei Nationalflaggen der DDR gehißt worden.
Oben rechts dann das Gebäude am 15. Juli 2004. Es hat sich äußerlich kaum verändert. Die “Freiwillige Feuerwehr” hat rechts neben diesem Grundstück ein wesentlich größeres Gebäude mit einer etwas fragwürdigen Architektur durch die Stadt Chemnitz neu erbaut bekommen. Siehe auch dazu die Seite “Feuerwehr”. Flaggen werden nicht mehr gehißt, es sind nicht einmal mehr Fahnenmasten vorhanden.
Die Hausnr. 95 ist seit Ende der 1990er Jahre in Privatbesitz.
Hintergrundwissen DDR:
Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) wurde am 7. Oktober 1949 auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone und dem Sowjetischen Sektor Berlins gegründet. Sie folgte auf unmittelbare Reaktion auf die am 23. Mai 1949 erfolgte Gründung der Bundesrepublik Deutschland in den drei Westsektoren. Die DDR stand von Anfang an unter der Herrschaft der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), „Diktatur des Proletariats“. Auf Grund völlig ungenügender wirtschaftlicher, politischer und damit freiheitlicher Voraussetzungen siedelten bis 1961 etwa zwei Millionen Menschen aus der DDR in die BRD über. Dies versetzte der DDR mit ihrer Planwirtschaft den Todesstoß, da überdurchschnittlich viele junge und gut ausgebildete Menschen den Staat verließen. Am 13. August 1961 erfolgte schließlich eine Grenzsicherung durch den Bau „der Mauer“. „Republikflucht“ wurde in der DDR zur Straftat. Durch den schlagartigen Rückgang der „Republik-Flüchtlinge“ verbesserte sich die wirtschaftlich Lage vorerst. Im Zuge der so genannten Ostpolitik der BRD seit 1966 kam es zur Annäherung der beiden deutschen Staaten. Die Bundesrepublik gab ihren Alleinvertretungsanspruch auf, im Gegenzug erkannte die DDR an, dass die Deutschen ein Volk sind, das lediglich in zwei Staaten lebte. 1973 wurde die DDR (wie auch die BRD) Mitglied der UNO.
Die sich ab den 1970er Jahren stetig verschlechternde wirtschaftliche Lage der DDR und die ab etwa 1985 einsetzende „Perestroika-Politik“ der UdSSR führten von da ab zu Protestdemonstrationen, vorerst jedoch nur in den Kirchen. In der zweiten Jahreshälfte 1989 steigernden sich diese und weiteten sich vor allem in Leipzig zu Großdemonstrationen aus. Am 18. Oktober 1989 trat der Staatsratsvorsitzende Erich Honecker unter dem Druck der Straße zurück, wenige Tage später die komplette DDR-Regierung. Am 9. November 1989 wurde die „Berliner Mauer“ geöffnet, am 3. Oktober 1990 schließlich trat die DDR dem Gebiet der BRD nach Artikel 23 des Grundgesetzes bei.
Flagge: Die DDR nahm bei ihrer Gründung am 7. Oktober 1949 ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland die schwarz-rot-goldene Flagge als Nationalflagge an. Da sich die beiden deutschen Landesteile in wirtschaftliche als auch in ideologischer Hinsicht immer weiter auseinander bewegten, wurde von der DDR im Jahre 1959 ein Staatswappen, bestehend aus Hammer, Zirkel und einem Ährenkranz in die Flagge aufgenommen. Ziel war in allererster Linie, die DDR auch anhand ihrer Flagge als eigenständigen Staat zu kennzeichnen. In der “klassenlosen”, kommunistischen Ideologie verkörperten diese drei Symbole die Teile der Bevölkerung; der Hammer das Proletariat, der Zirkel die “Intelligenz” (Wissenschaft usw.) und der Ährenkranz die Landwirtschaft. Die Flagge in der oben gezeigten Form wurde offiziell bis zur Wiedervereinigung der beiden Landesteile am 3. Oktober 1990 geführt (auch als Handelsflagge von 1973 bis 1990), das Wappen allein hingegen geriet außer Gebrauch, nachdem die erste freigewählte Volkskammer der DDR am 31. Mai 1990 beschlossen hatte: "Alle Staatswappen, die sich in und an öffentlichen Gebäuden befinden, sind unverzüglich, spätestens jedoch in Wochenfrist, zu entfernen. Wo dies aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist, ist das Wappen zu verdecken." (Gesetzblatt der DDR Teil I 1990: 276).
Das öffentliche Zeigen oder Hissen der DDR-Flagge ist nicht verboten.
Hymne: “Auferstanden aus Ruinen”. Ab Beginn der 1970er Jahre wurde die Hymne auf Grund des Passus: “Deutschland einig Vaterland” nicht mehr gesungen und nur noch die Melodie gespielt.
