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Hintergrundwissen Brandkatasternummer: Auch als “Ortslistennummer” bekannt. Im Jahre 1729 verfügte August der Starke mit der “Allgemeinen Generalbrandkasse” eine erste Art staatlicher Brandversicherung. 1784 folgte dieser Generalbrandkasse die “Alterbländische [Alt-erb-ländische] Immobiliar-Brandversicherungsanstalt”. Neue Regelungen ab 1835 besagten unter anderem, dass alle Gebäude mit dem Namen der Besitzer und dem Versicherungswert aufzulisten sind und in ein entsprechendes Kataster eingetragen werden. Mithin wurden nun die Brandkatasternummern eingeführt. Diese Nummern gab es in einem Ort nur einmal, im Gegensatz zu den heutigen Hausnummern, die - je niedriger sie sind - öfter auftauchen, freilich immer mit anderer Straßenbezeichnung. Die Brandkatasternummern indes wurden an die Häuser im Dorf fortlaufend vergeben. So diese heute noch sichtbar sind, lässt sich abschätzen, wenn auch nicht mit Sicherheit bestimmen, welches Haus älter ist. Da seit jeher sich ein Ortsbild durch Neubauten, Abriss, Grundstücksteilungen usw. wandelte, finden sich sehr oft Buchstabenzusätze, da die Kataster immer fortgeschrieben werden mussten. Bei Teilungen waren diese Buchstabenzusätze analog wie wir es von den heutigen Hausnummern her kennen (“ohne”, a, b, c...). Die Buchstaben wurden aber auch verwandt, um das Gebäude gemäß dem Risiko zu klassifizieren. Dadurch wurde festgehalten, wie lange ein Gebäude einem Feuer stand hielt, also ob die Bedachung hart oder weich war, ob das Haus eine vorschriftsmäßige Feuerungsanlage hatte oder ob sich viele leicht brennbare Gebäude auf dem Grundstück befanden. Die in den meisten Fällen emaillierten, ovalen Brandkatasterschilder waren oftmals noch mittig geteilt. Oben stand die Nummer an sich, im unteren Teil befand sich das Kürzel: “Abt.A” oder “Abt.B”. Dieser Zusatz gab die Betriebsabteilung an, in der das Gebäude bei der Brandversicherungsanstalt gelistet war. (Quelle: “Der Adelsberger” November/Dezember 2009)
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